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Das Konzept der Bürgergenossenschaft Wohnen (BGW)

Städte, Kommunen, Landkreise, Kirchen, soziale Träger oder Bürger bringen bebaubare Grundstücke und/oder Bestandsgebäude in die Genossenschaft im Gegenwert von Genossenschaftsanteilen ein. Sie erhalten durch die Mitgliedschaft ein Mitspracherecht.


Die Genossenschaft baut und bewirtschaftet die Gebäude. Ziel ist es, dass die Mietwohnungen dauerhaft zu preisdämpfenden Mieten zur Verfügung stehen und den Bewohnern ein sicheres und gesundes Zuhause bieten.


Alle Interessierten, die zur positiven Entwicklung beitragen möchten, können durch Zeichnung von Anteilen Mitglied der Genossenschaft werden.


Die Ausrichtung der Genossenschaft ist gemeinwohlorientiert. Erzielte Überschüsse sorgen für günstige Mieten, Instandhaltungen und Investitionen in den Neubau.

Vorteile für Kommunen:


Sämtliche Investitionen werden von der BGW erbracht.


Vorschlaggsrecht für die Belegung der Mietwohnungen


Mitspracherecht durch Mitgliedschaft


Keine Nachschusspflicht


Unterstützt vom Landkreis Ludwigsburg


Landrat Dietmar Allgaier war von Anfang an von der Konzeption der BGW überzeugt und hat die Gründung aktiv unterstützt. Der Landkreis hat einen Zuschuss in Höhe von 400T€ in die Genossenschaft eingebracht. 

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